1. Reservation
Die Reservation kann via Telefon, Fax oder e-mail erfolgen. Nach Empfang des Reservationsformulars Via Internet reserviert Nachdem Sie die Bestätigung Ihrer Buchung per e-mail. Erhalten haben, wird ein Akonto von 40 % fällig. Dieses können Sie online mit Ihrer Karte, mit Scheck (Reisescheck oder Scheck Ihrer Bank) oder mit Banküberweisung bezahlen.
Der Saldo wird einen Monat vor der Abreise fällig. Für eine Reservation von weniger als 6 Wochen vor Ihrer Abreise, ist bei Abschluss der Reservation der gesamte Mietpreis sofort fällig.
2. Bootsübernahme
Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein. Saône-Plaisance behält sich das Recht vor, den Abfahrts- und Ankunftshafen zu verändern oder die Reiserichtung von Einwegfahrten auszuwechseln, ohne dass dies Anrecht auf eine Annullation gibt. Die Schifffahrt auf Flüssen und Kanälen kann unter gewissen Umständen, unabhängig vom Willen von Saône-Plaisance in Folge von Reparaturen der Ufer, Ausbaggerung der Kanäle, Unterhaltsarbeiten, Streik, Überschwemmungen, Trockenheit, usw , ausgesetzt werden Die Gesellschaft Saône-Plaisance behält sich das Recht vor, den Navigationssektor im Falle einer von ihrem Willen unabhängigen Beeinflussung der Strecke, einzuschränken. Die Bootsübernahme durch den Mieter erfolgt nach vollständiger Bezahlung des Mietpreises und Hinterlegung der Kaution. Nur unter diesen Bedingungen übergibt Saône-Plaisance dem Mieter ein Boot in einwandfreiem Navigationszustand, ausgerüstet und versichert gemäss den Gesetzen und der Reglementierung der für diese Art von Schifffahrt zuständigen Behörden. Saône-Plaisance erstellt dem Mieter im Auftrag der Behörden eine Fahrtbewilligung (carte de plaisance), gültig für die Schifffahrt auf Flüssen und Kanälen für die dafür vorgesehene Zeitperiode.
3. Benutzung des Bootes und Verantwortung
Der Mieter verpflichtet sich, das Boot verantwortungsbewusst zu gebrauchen und die Reglementierungen von Schifffahrtsdienst und Polizei zu respektieren. Das Schiff darf nicht von Minderjährigen gesteuert werden. Der Mieter erhält die für das Führen des Bootes nötige Ausbildung und Instruktion bei der Übernahme des Bootes. Saône-Plaisance behält sich Recht vor, die Übergabe des Bootes abzulehnen, wenn ihr der Kapitän nicht über die nötigen Kompetenzen zu verfügen scheint, oder aus anderen Gründen, die sie nicht zu rechtfertigen braucht. In diesem speziellen Falle ist der Mietvertrag aufgelöst und es wird die bereits bezahlte Miete (ausser der Bearbeitungsgebühr) zurückerstattet, ohne dass eine der beteiligten Parteien Schadenersatz fordern kann. Der Mieter verpflichtet sich, das Boot nur zu persönlichen Zwecken zu nutzen. Jede andere Aktivität wie geschäftliche Operationen, Berufsfischerei, Transport, Werbung, usw. sind formell verboten. Der Mieter verpflichtet sich auch, die gesetzlich erlaubte Anzahl Personen auf dem Schiff nicht zu überschreiten. Saône-Plaisance lehnt jede Verantwortung ab, für den Fall, dass die genannten Verbote nicht eingehalten werden.Ein Mieter, welcher vorsätzlich oder aus Versehen Fehler von grösserer Tragweite begangen hat, hat sich gegenüber dem Schifffahrtsdienst im Falle von Prozessen, Schulden, Bussen und Strafen selber zu verantworten . Das Abschleppen eines Bootes, die Navigation bei Nacht oder auf dem Meer, die Untervermietung und das Verleihen des Bootes sind strikte verboten.
4. Annullierungsversicherung
Der Abschluss einer Annullierungsversicherung ist für den Mieter obligatorisch. Diese Versicherung deckt im Falle einer Annullation die bereits bezahlten Beträge und die gegenüber Saône-Plaisance noch ausstehenden Pflichten ab. Die Versicherung tritt in Kraft wenn der Mieter die vollständige Liste der Besatzung angegeben und den Zuschlag für die Annullierungsversicherung bezahlt hat. Der Versicherungsschutz ist in folgenden Fällen gültig : -Schwere Krankheit, welche eine Bettlägerigkeit zur Folge hat – Unfall, der die selbständige Bewegungsfreiheit verunmöglicht – Tod eines Besatzungsmitgliedes oder dessen naher Verwandtschaft: Lebenspartner, Mutter, Vater, Kind, Schwester, Bruder, Schwiegertochter, Schwiegersohn -Schwere Beschädigung Ihres Wohnsitzes – Berufliche Veränderung – Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen (die Deckung erstreckt sich auf alle Besatzungsmitglieder).Die Ursache der aufgeführten Beispiele darf nicht vor dem Reservierungsdatum liegen. Jede Annullierung muss Saône-Plaisance durch eine schriftliche Erklärung spätestens 5 Tage nach dem Ereignis bekanntgegeben werden. Die Erklärung muss mit belegenden Dokumenten vervollständigt werden; Kündigung, Arztzeugnis, Sterbeurkunde, usw. Die Prämie für die Annullierungsversicherung wird nicht zurückerstattet. Saône-Plaisance behält sich das Recht vor zu entscheiden, ob die beschriebenen Ereignisse in den Rahmen der Versicherung fallen. Im Falle einer Annullierung ergibt sich eine Bearbeitungsgebühr von 92 € sowie die Versicherungsprämie.
Annulation
Im Falle einer Annullation ohne Annullationsversicherung mehr als 6 Wochen vor der Abfahrt behält Saône-Plaisance 20% des Mietpreises zurück. Nach diesem Termin ist der Mieter für die Bezahlung des vollen Mietpreises verantwortlich.
6. Unfall und Materialschaden
Im Falle einer Panne oder eines Unfalls ist der Mieter verpflichtet, Saône-Plaisance umgehend zu benachrichtigen. Saône-Plaisance gibt dann alle nötigen Hinweise und Informationen. Der Mieter enthält sich jeder Eigeninitiative, welche nicht durch einen Notfall zwingend wird. Rückerstattung oder Schadenersatz auf Grund eines Schadens während der Mietperiode kann nicht geleistet werden, unabhängig von der Ursache. Der Mieter ist verpflichtet, Materialverlust oder Diebstahl sowie beschädigte Ausrüstung sofort bei der Ankunft im Hafen zu melden. Saône-Plaisance behält sich das Recht vor, fehlendes oder beschädigtes Material zu verrechnen.
7. Technische Unterstützung und Pannendienst
Während der üblichen Bootssaison verpflichtet sich Saône-Plaisance, technische Unterstützung, während der normalen Arbeitszeiten von Montag bis Sonntag zu leisten. Saône-Plaisance greift so schnell ein, wie der Personal- und Materialbestand es zulässt. Besteht für den Mieter der Verdacht einer Panne, muss er Saône-Plaisance sofort benachrichtigen, damit der eventuelle Schaden rechtzeitig behoben werden kann. Der Mieter kann in keinem Fall eine Entschädigung beanspruchen; sei dies wegen eines Schadens, einer mechanischen Panne oder aus einem anderen Grund. Ist die Unaufmerksamkeit oder Fahrlässigkeit des Mieters Ursache einer Beschädigung oder einer Panne, behält sich Saône-Plaisance das Recht vor, dem Mieter die Kosten der Wiederinstandstellung in Rechnung zu stellen.
8. Einschränkung oder Unterbruch der Schifffahrt
Saône-Plaisance lehnt jede Haftung für Ausgaben oder Zeitaufwand, bedingt durch einen Unterbruch der Schifffahrt oder einer Einschränkung des Navigationssektors in Folge einer Reparatur, Ausbaggerung der Kanäle, Unterhaltsarbeiten, Streik, Überschwemmungen, Trockenheit oder aus einem anderen Grund ab.
9. Versicherung
Saône Plaisance versichert das Boot, die Ausrüstung, sowie die Haftung des Mieters als Pilot des Bootes gegenüber Dritten. Die Besatzung ist nicht versichert. Auch wenn der Mieter für jede Beschädigung verantwortlich ist, erstreckt sich seine Haftung nur in Höhe der bei Saône-Plaisance deponierten Kaution. Die Versicherung von Saône-Plaisance deckt keine persönlichen Güter des Mieters und haftet auf keinen Fall für deren Verlust oder Beschädigung.
10. Beschreibung der Boote
Die Beschreibung, die Eigenheiten und der Grundriss der Boote, welche sich in den Werbedokumenten befinden, können Abweichungen beinhnhalten und sind lediglich als grundlegende Information zu verstehen. Gewisse Boote gleichen Typs können geringe Unterschiede aufweisen.
11. Bootrückgabe
Der Mieter muss das Boot am Rückgabetag um 09:00 verlassen haben. Saône-Plaisance behält sich das Recht vor, dem Mieter jede Stunde Verspätung nach 09:30 in Rechnung zu stellen (Verspätung oder Nichteintreffen im Hafen).
12. Anzuwendendes Recht und Vertrag
Unsere allgemeinen Mietbedingungen sind konform mit dem Abkommen des Flusstourismus. Im Streitfall ist einzig der Gerichtsstand von F-70100 GRAY zuständig. Das für diesen Vertrag anwendbare Gesetz ist allein das französische Gesetz.